Flüchtlinge einstellen und beschäftigen

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Inhaltsverzeichnis

Immer mehr Unternehmen in Deutschland profitieren in vielfältiger Weise davon Flüchtlinge einzustellen. Schließlich fragen sich aufgrund des Fachkräftemangels immer mehr Firmen: Wo finde ich Mitarbeiter? Die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt kann die Lösung darstellen oder zumindest die Situation erheblich verbessern. Allerdings gilt es zunächst einige kleine Hürden zu überwinden, bevor eine Einstellung von geflüchteten Menschen erfolgen darf.

In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkle und zeigen auf, worauf es ankommt, wenn man als deutsche Firma Flüchtlinge einstellen möchte. Wir gehen u. a. auf den Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt ein, erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und thematisieren auch die Beschäftigung von Geflüchteten im Rahmen eines Minijobs oder Praktikums.

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Geflüchtete einstellen: Sichere Dir loyale Fachkräfte

Das Einstellen von Flüchtlingen geht für Unternehmen mit zahlreichen Vorteilen einher. Besonders vorteilhaft ist der Umstand, dass es sich bei Geflüchteten sehr oft um tatkräftige und loyale Mitarbeiter bzw. Fachkräfte handelt. Bei vielen Flüchtlingen ist die Motivation, sich in die deutsche Arbeitswelt zu integrieren, hoch. Ihre Dankbarkeit ist in bestimmten Kulturen und insbesondere beim ersten Arbeitgeber besonders ausgeprägt, sodass sie oft auch immun dagegen sind, abgeworben zu werden. Du siehst: Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, können nur gewinnen!

Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang

Zur beruflichen Eingliederung von Flüchtlingen ist die Abklärung ihres Aufenthaltsstatus von großer Bedeutung. Während Bewerber aus der EU und aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) problemlos eingestellt werden können, gibt es bei Geflüchteten aus anderen Ländern die ein oder andere Hürde. Nachfolgend zeigen wir auf, worauf es ankommt, wenn man aus Drittländer kommende Asylanten beschäftigen möchte:

Kläre vorab, ob Du den „Drittstaatler“ oder Flüchtling einstellen darfst

Wenn man als Arbeitgeber Geflüchtete einstellen möchte, sollte unbedingt abgeklärt werden, ob eine Beschäftigung nach deutschem Recht legitim ist. Folgende Punkte gilt es zu prüfen, bevor eine Einstellung in Erwägung gezogen wird:
  • Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis: Ein wichtiger Schritt, bevor es zur Einstellung von Geflüchteten kommt, ist die Klärung seines Aufenthaltsstatus. Denn nur wenn Drittstaatler einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ist ihnen das Arbeiten in Deutschland erlaubt. Es können u. a. folgende Arten von Aufenthaltstiteln berücksichtigt werden: die Blaue Karte EU für hoch qualifizierte Beschäftigte, die Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling.
  • Überprüfung der Arbeitsgenehmigung: Sollte eine Arbeitsgenehmigung notwendig sein, muss durch das einstellende Unternehmen bzw. den Personaldienstleister geprüft werden, ob diese vorliegt. Anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen normalerweise keine zusätzliche Genehmigung zum Arbeiten, da diese bereits durch den Aufenthaltstitel gegeben ist. Zuständig für die Ausstellung der Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde bzw. die deutsche Auslandsvertretung.
  • Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit: In einigen Fällen ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit eine Vorrangprüfung durchführt, um festzustellen, ob es Arbeitnehmer für die offene Stelle gibt, die ein Vorrecht auf einen Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsaufnahme haben.
  • Qualifikationsnachweise und Anerkennung: Auch die Überprüfung von Qualifikationsnachweisen sowie Berufs- und Bildungsabschlüssen durch den Arbeitgeber ist wichtig. Bei einigen Berufen ist eine offizielle Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation in Deutschland notwendig.

Besondere Duldungsregelung für Auszubildende

Wenn ein Arbeitgeber ausreisepflichtige Personen ausbilden möchte, gelten besondere Regeln. Betroffene müssen im Besitz eines gültigen Ausbildungsvertrags sein, es dürfen keine (schwerwiegende) Ausweisungsgründe vorliegen und die Identität muss geklärt sein. Eine Duldung wird in der Regel für die Dauer der Ausbildung erteilt, kann darüber hinaus aber verlängert werden, um dem Flüchtling eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu geben.

Asylsuchende: Maßgeblich ist der Aufenthaltsstatus

Der Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings entscheidet maßgeblich darüber, ob dieser durch einen deutschen Arbeitnehmer beschäftigt werden darf oder nicht. Nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang positiv sind, ist eine Einstellung möglich.

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Beschäftigung von Flüchtlingen bei Minijobs oder Praktika

Die Einstellung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen im Rahmen eines Minijobs oder Praktikums ist sowohl für Arbeitgeber als auch für die Flüchtlinge selbst mit vielen Vorteilen behaftet. Die erworbenen Kompetenzen können für den Flüchtling eine gute Einstiegsqualifizierung in den deutschen Arbeitsmarkt darstellen sowie die Integration in die Gesellschaft vorantreiben. Und da der Mindestlohn für Flüchtlinge genauso hoch ist, wie bei normalen Arbeitnehmern, erhalten sie eine faire Entlohnung. Allerdings müssen Geflüchtete sowohl für Minijobs als auch für Praktika im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein. Bei Praktika für Flüchtlinge können allerdings gesonderte Regeln gelten, wenn es sich um ein „freiwilliges Praktikum“ handelt.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Geflüchtete

Unternehmen die Flüchtlinge einstellen möchten, müssen die aufkommenden Hürden nicht alleine meistern. Es gibt eine ganze Reihe an Fördermöglichkeiten, welche in Anspruch genommen werden können.

Möglichkeiten zur Förderung für den Bereich Ausbildung

  • Ausbildungsprämien: Einige Bundesländer sowie der Bund bieten Betrieben, die eine Ausbildungsstelle zur Verfügung stellen, eine Prämie. Das kann vor allem für kleine Unternehmen hilfreich sein, um die finanzielle Last einer Ausbildung abzumildern.

  • Zuschüsse: Unter bestimmten Umständen sind Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung möglich. Das gilt insbesondere dann, wenn es um die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen geht. Die diesbezüglichen Rechte des Ausbilders können bei der Bundesagentur für Arbeit erfragt werden.

  • Integrationsunterstützung: Es gibt spezielle Förderungen, welche darauf abzielen, die Integration in die Berufsausbildung zu vereinfachen. Neben Sprachkursen können damit auch gesellschaftliche Integrationsmaßnahmen gemeint sein.

Zugang zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen

Unternehmen steht der Zugang zu einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen offen. Neben einem finanziellen Zuschuss sowie steuerlichen Erleichterungen können das auch praktische Hilfen wie Integrationsprogramme oder Sprachkurse sein. Welche Hilfen genau zu erwarten sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit kann für Unternehmen, die Flüchtlinge einstellen möchten, hilfreich sein. Zu den Unterstützungsmaßnamen des Arbeitgeber-Service gehören:

  • Rechtliche Beratung: Unternehmen erhalten vom Arbeitgeber-Service eine Beratung bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn sie Flüchtlinge beschäftigen.

  • Informationen zu Förderungen: Um Firmen das Integrieren von Flüchtlingen in ihren Betrieb zu erleichtern, gibt es bestimmte Förderprogramme. Der Arbeitgeber-Service klärt darüber auf, welche Arten von Zuschüssen bzw. Förderungen beantragt werden können.

  • Vermittlung von Mitarbeiter:innen: Die Agentur für Arbeit verfügt über einen großen Pool an arbeitswilligen, motivierten Kandidaten, die nur darauf warten, eingestellt zu werden.

  • Qualifizierungsmaßnahmen: Damit Flüchtlinge in einem Job Fuß fassen können, sind nicht selten bestimmte Qualifikationen notwendig. Die Agentur für Arbeit zeigt auf, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten bestehen.

  • Hilfe bei der Bürokratie: Der Arbeitgeber-Service umfasst auch eine praktische Hilfestellung beim Meistern der bürokratischen Prozesse, welche mit dem Einstellen Geflüchteter einhergehen.

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Herausforderungen für Unternehmen

Das Einstellen von Geflüchteten ist für Unternehmen, die in diesem Bereich keine Erfahrung aufweisen, nicht immer ganz unproblematisch. Schließlich stellen Flüchtlinge, die aus anderen Kulturkreisen kommen und die deutsche Sprache nicht (gut) beherrschen, eine besondere Herausforderung dar. Doch für jede Herausforderung gibt es bereits Lösungsansätze, welche wir in der folgenden Tabelle vorstellen.

Integration geflüchteter Frauen in Dein Unternehmen

Betriebe können einen positiven Beitrag zur betrieblichen Vielfalt leisten und zeigen soziales Engagement, wenn sie weibliche Flüchtlinge beschäftigen. Allerdings können damit andere Herausforderungen verbunden sein, als beim Einstellen von männlichen Geflüchteten. Nachfolgend gehen wir auf die Besonderheiten weiblicher Flüchtlinge als Mitarbeiter ein und zeigen auf, welche Lösungen Sinn ergeben können:

Teilzeitangebote

Für geflüchtete Frauen können Teilzeitangebote bzw. flexible Arbeitsmodelle aufgrund familiärer Verpflichtungen ein Vorteil sein. So wird ihnen auch dann ein Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht, wenn keine Zeit für eine Vollzeitstelle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang sei auch das Job-Sharing-Modell genannt, bei dem sich zwei Frauen eine Arbeitsstelle teilen.

Kinderbetreuung

Die Unterstützung bei der Kinderbetreuung bzw. das Bereitstellen von Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht vielen Frauen, einer Tätigkeit nachzugehen. Um eine Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit sicherzustellen, sind etwa Kooperationen mit lokalen Kindertagesstätten möglich. Bei größeren Firmen kann sich die Bildung einer betriebseigenen Kinderbetreuung lohnen.

Unterstützung beim Spracherwerb

Eine gute Sprachkompetenz ist für die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt von rudimentärer Bedeutung. Firmen können durch eigene Deutschkurse oder den Zugang zu externen Kursen Hilfestellung leisten.

Strategisches Talentmanagement

Ein strategisches Talent Management ist ein gutes Mittel, die jeweiligen Stärken eines Mitarbeiters herauszufiltern, um die bestmögliche Tätigkeit für diese Person zu finden.

Fazit: Adäquate Hilfe unterstützt Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten im Arbeitsmarkt

Es mag viele Gründe für Fachkräftemangel geben, aber dass es ihn in Deutschland gibt, steht außer Frage. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, kann die Einstellung Geflüchteter einen guten Lösungsansatz darstellen. Deutsche Firmen, die Flüchtlinge einstellen möchten, befürchten allerdings oft einen großen Bürokratieaufwand und rechtliche Probleme mit der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration. Dabei dürfen und wollen viele Drittstaatler mit Aufenthaltsgestattung, bzw. anerkannte Flüchtlinge arbeiten. Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Asylbewerbern interessieren, können von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Arbeitgeber-Service eine adäquate Hilfe erhalten, wenn es um einen Flüchtlinge einstellen Zuschuss oder ein Praktika für Geflüchtete bzw. Ausbildung Flüchtlinge geht.

Integration geflüchteter Frauen in Dein Unternehmen

Betriebe können einen positiven Beitrag zur betrieblichen Vielfalt leisten und zeigen soziales Engagement, wenn sie weibliche Flüchtlinge beschäftigen. Allerdings können damit andere Herausforderungen verbunden sein, als beim Einstellen von männlichen Geflüchteten. Nachfolgend gehen wir auf die Besonderheiten weiblicher Flüchtlinge als Mitarbeiter ein und zeigen auf, welche Lösungen Sinn ergeben können:

Teilzeitangebote

Für geflüchtete Frauen können Teilzeitangebote bzw. flexible Arbeitsmodelle aufgrund familiärer Verpflichtungen ein Vorteil sein. So wird ihnen auch dann ein Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht, wenn keine Zeit für eine Vollzeitstelle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang sei auch das Job-Sharing-Modell genannt, bei dem sich zwei Frauen eine Arbeitsstelle teilen.

Kinderbetreuung

Die Unterstützung bei der Kinderbetreuung bzw. das Bereitstellen von Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht vielen Frauen, einer Tätigkeit nachzugehen. Um eine Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit sicherzustellen, sind etwa Kooperationen mit lokalen Kindertagesstätten möglich. Bei größeren Firmen kann sich die Bildung einer betriebseigenen Kinderbetreuung lohnen.

Unterstützung beim Spracherwerb

Eine gute Sprachkompetenz ist für die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt von rudimentärer Bedeutung. Firmen können durch eigene Deutschkurse oder den Zugang zu externen Kursen Hilfestellung leisten.

Strategisches Talentmanagement

Ein strategisches Talent Management ist ein gutes Mittel, die jeweiligen Stärken eines Mitarbeiters herauszufiltern, um die bestmögliche Tätigkeit für diese Person zu finden.

Fazit: Adäquate Hilfe unterstützt Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten im Arbeitsmarkt

Es mag viele Gründe für Fachkräftemangel geben, aber dass es ihn in Deutschland gibt, steht außer Frage. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, kann die Einstellung Geflüchteter einen guten Lösungsansatz darstellen. Deutsche Firmen, die Flüchtlinge einstellen möchten, befürchten allerdings oft einen großen Bürokratieaufwand und rechtliche Probleme mit der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration. Dabei dürfen und wollen viele Drittstaatler mit Aufenthaltsgestattung, bzw. anerkannte Flüchtlinge arbeiten. Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Asylbewerbern interessieren, können von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Arbeitgeber-Service eine adäquate Hilfe erhalten, wenn es um einen Flüchtlinge einstellen Zuschuss oder ein Praktika für Geflüchtete bzw. Ausbildung Flüchtlinge geht.

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Grundsätzlich dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten und viele Unternehmen integrieren Flüchtlinge bereits. Nach ihrer Ankunft müssen sie allerdings zunächst drei Monate warten, bevor sie eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen können.

Als geflüchtet gelten Menschen, die ihre Heimat aus Sicherheitsgründen verlassen mussten, da sie sonst Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder einen Konflikt fürchten müssten.

Die Blue Card in Deutschland stellt einen Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Drittstaatler bzw. Nicht-EU-Bürger dar. Mit diesem Titel ist es diesen Personen erlaubt, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Mithilfe der Blue Card soll einem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegengewirkt werden.

Unternehmen die Flüchtlinge einstellen möchten, sollten vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen, zu denen u. a. der Aufenthaltsstatus sowie die Arbeitserlaubnis des geflüchteten Bewerbers gehören. Lokale Behörden und Organisationen bieten dabei eine Hilfestellung, um die Integration so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ein Anpassen interner Prozesse, um sprachliche Barrieren zu umgehen, kann durchaus Sinn ergeben. Um die berufliche und soziale Integration voranzutreiben, kann auch ein Mentoring-Programm hilfreich sein, bei dem einem Flüchtling ein Mitarbeiter als „Pate“ zur Seite steht.

Grundsätzlich ist es möglich, ukrainische Flüchtlinge einzustellen. Im Zuge der Krise in der Ukraine wurde die Arbeitsmarktregelung in vielen europäischen Ländern zugunsten ukrainischer Flüchtlinge geändert, um eine Erleichterung ihrer Einstellung zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen die spezifischen Anforderungen prüfen, bevor es zur Einstellung kommt.

Es gibt in Deutschland keine Grenze dafür, wie viel ein Asylbewerber verdienen darf. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verdienst auf vom Staat kommende Leistungen angerechnet werden kann.

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